Beschäftigungsbezogene Überprüfung
Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht die bei einem reglementierten Beauftragten beschäftigt sind, der bereits vor dem 29.04.2010 zugelassen wurde, waren keine Sicherheitsüberprüfung nachweisen, wenn diese Personen bereits vor dem 29.04.2010 eingestellt wurden.
Die Einstellung ist der Zeitpunkt, ab dem eine Mitarbeiter im Sicherheitsbereich eingesetzt wird. Ist der Mitarbeiter bereits vor dem 29.04.2010 im Unternehmen beschäftigt eingestellt, hat aber erst nach dem 28.04.2010 Zugang zu identifizierbarer Luftfracht erhalten, hat diese Person eine beschäftigungsbezogene Überprüfung nachzuweisen.
Bestand der Zugang zum Sicherheitsbereich bereits vor dem 29.04.2010 ist keine Sicherheitsüberprüfung nötigt. Dies gilt für alle Unternehmen, die vor dem 29.04.2010 die Zulassung eines reglementierten Beauftragten innehatten.
Diese ist ab sofort zu beachten. Es gilt eine Übergangsphase bis zum 1. Januar 2014 für alle reglementierten Beauftragten. So können Sie die ihre Sicherheitsüberprüfung entsprechend aktualisieren.