Aktuelle Änderungen bei Geschäftlichen Versendern
Auch Geschäftlichen Versendern müssen ab sofort einen „ zuständ igen Beauftragten“ benennen der eine 35h-Schulung nachweisen muss. Voraussetzung dafür ist eine positiv geprüfte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG.
Zur Umsetzung verbleiben Ihnen noch knapp sechs Monate Zeit – Achtung die Frist läuft am 31. März 2014 ab!
Dies ist besonders für Reglementierter Beauftragte wichtig – denn Sie als RegB tragen die Verantwortung für die Angaben die Sie vom Geschäftlichen Versender erhalten. Die neuesten Anforderungen sollten Sie unbedingt in Ihre Auditierungen und Prüfkriterien Ihrer Anerkennungen aufnehmen