5 Std. (5 x 45 min.) 11.2.3.9 o.F. – Sicherheitskontrollen
Alle Personen, die Sicherheitskontrollen bei Fracht oder Post durchführen, müssen gemäß Nr. 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 eine Luftsicherheitsschulung absolvieren.
Diese Personen tragen zur Sicherheit der Lieferkette bei, indem sie Luftfracht oder -post vor unbefugtem Zugriff und/oder Manipulation schützen.
Nutzen:
– Sie sind mit Ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten vertraut
– Sie erlernen die korrekte Anwendung der Vorschriften und deren praktische Umsetzung
– Sie erlangen das erforderliche Wissen, um die Lernerfolgskontrolle zu bestehen
Präsenzschulung
29.01.2027 in Bochum
26.02.2027 in Bochum
26.03.2027 in Bochum
30.04.2027 in Bochum
25.06.2027 in Bochum
Live – Online – Schulung
06.01.2027
03.02.2027
03.03.2027
07.04.2027
05.05.2027
02.06.2027
42 Std. (42 x 45 Min.) Sicherheitsbeauftragte (Luftsicherheit) – 11.2.5. + 11.2.3.9 (o.F)
Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene dafür verantwortlich sind, sicherzustellen, dass ein Sicherheitsprogramm den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sicherheitsbeauftragte sind verantwortlich dafür, dass die Maßnahmen aus dem Sicherheitsprogramm gegenüber der zuständigen Behörde umgesetzt und eingehalten werden und dass das Sicherheitsprogramm bezüglich der sicherheitsrelevanten Anforderungen aktuell ist.
Nutzen:
– Kenntnis der Pflichten und Verantwortlichkeiten als Sicherheitsbeauftragter
– sichere Anwendung der Vorschriften und praktische Umsetzung
– Erwerb des erforderlichen Wissens für den Bestehen der Lernerfolgskontrolle.
Präsenzschulung
15.02. – 19.02.2027 in Bochum
12.04. – 16.04.207 in Bochum
10.05. – 14.05.2027 in Bochum
Live – Online – Schulung
18.01. – 21.01.2027 Präsenztag in Bochum am 26.01.2027
15.03. – 18.03.2027 Präsenztag in Bochum am 23.03.2027
14.06. – 17.06.2027 Präsenztag in Bochum am 22.06.2027
10 Std. (10 x 45 min.) Fortbildung Sicherheitsbeauftragter
Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene die allgemeine Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen eines Sicherheitsprogramms und seiner Umsetzung tragen, müssen alle 5 Jahre eine Fortbildungsunterweisung absolvieren.
Nutzen:
– Sie erfüllen Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht
– Sie sind sich Ihrer Pflichten und Verantwortungen als Sicherheitsbeauftragter bewusst
– Sie lernen, wie die Vorschriften sicher angewendet werden und in die Praxis umgesetzt werden können
– Sie erlangen das notwendige Wissen für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle
– Nutzen Sie die Chance zum Austausch mit anderen Teilnehmenden sowie unseren praxiserfahrenen Trainer
Präsenzschulung
11.02.2027 Bochum
22.04.2027 Bochum
10.06.2027 Bochum

