Reglementierten Lieferanten sind behördlich zugelassene Unternehmen, denen es erlaubt ist, Bordvorräte in ein Luftfahrzeug zu liefern, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsvorschriften/-standards entsprechen und
zugelassen sind.

Der Gesetzgeber definiert sehr genau, was man unter Bordvorräten versteht. Danach sind es alle „Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen: Handgepäck, von anderen Personen als von Fluggästen mitgeführte Gegenstände, Post und Material von Luftfahrtunternehmen.“

Zu den Aufgaben des Reglementieren Lieferanten gehört es, diese Vorräte so zu schützen, dass dort keine verbotenen Gegenstände eingebracht werden können. Während Bordvorräte innerhalb der sensiblen Flughafenbereiche als „beschützt vor unbefugtem Zugriff“ gelten, müssen sie außerhalb vorschriftsmäßig bewacht werden. Dort ist der Zugang zu den Produkten nur auf jene Personen beschränkt, die mit ihrem Schutz und der Verladung in Luftfahrzeuge vertraut sind. Notwendige Kontrollmaßnahmen werden stets vor dem Verbringen in das Luftfahrzeug durchgeführt.

Über weitere Abläufe und einzuhaltende Sicherheitsvorschriften beraten und informieren wir Sie gerne im Rahmen unserer Serviceleistungen.