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Reglementierter Lieferant

Reglementierten Lieferanten sind behördlich zugelassene Unternehmen, denen es erlaubt ist, Bordvorräte in ein Luftfahrzeug zu liefern, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsvorschriften/-standards entsprechen und
zugelassen sind.

Der Gesetzgeber definiert sehr genau, was man unter Bordvorräten versteht. Danach sind es alle „Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen: Handgepäck, von anderen Personen als von Fluggästen mitgeführte Gegenstände, Post und Material von Luftfahrtunternehmen.“

Zu den Aufgaben des Reglementieren Lieferanten gehört es, diese Vorräte so zu schützen, dass dort keine verbotenen Gegenstände eingebracht werden können. Während Bordvorräte innerhalb der sensiblen Flughafenbereiche als „beschützt vor unbefugtem Zugriff“ gelten, müssen sie außerhalb vorschriftsmäßig bewacht werden. Dort ist der Zugang zu den Produkten nur auf jene Personen beschränkt, die mit ihrem Schutz und der Verladung in Luftfahrzeuge vertraut sind. Notwendige Kontrollmaßnahmen werden stets vor dem Verbringen in das Luftfahrzeug durchgeführt.

Über weitere Abläufe und einzuhaltende Sicherheitsvorschriften beraten und informieren wir Sie gerne im Rahmen unserer Serviceleistungen.

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

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Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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