Mit Verkündung der Änderungsverordnung der Luftsicherheitsgebührenverordnung wurde zum 01.02.2024 die Luftsicherheitsgebührenverordnung geändert.
Für Amtshandlungen des LBA im Bereich Luftsicherheit gelten somit zum 01.02.2024 neue Gebührentatbestände, insbesondere für Unternehmen der „Sicheren Lieferkette“.