Grundsätze zur Umsetzung der DVO (EU) 2019/1583 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (§§ 9 und 9a Luftsicherheitsgesetz)
Für die im Zuständigkeitsbereich des BMDV und des LBA als dessen nachgeordneter Behörde liegenden Bereiche der Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen und der Beteiligten an der sicheren Lieferkette wurden Grundsätze als Grundlage für eine einheitliche Auslegung der DVO (EU) 2019/1583 vom 25. September 2019 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 entwickelt.
Durch diese Grundsätze soll eine einheitliche Umsetzung der europäischen Vorgaben für Cybersicherheit in der Zivilluftfahrt für diese Bereiche erreicht werden.
LINK: Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen