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LBA-Update: Gebühren für Transporteure

Neue Transporteur-Zulassung: Gebührenregelung für bestehende Zulassungen

Im Zuge der Umstellung auf das neue europäische Zulassungsverfahren wurden bestehende Transporteur-Zulassungen nach § 9a LuftSiG, deren Gültigkeit ursprünglich über den 31. Dezember 2026 hinausging, nachträglich auf dieses Datum begrenzt.

Für betroffene Unternehmen ist damit klar: Spätestens zum Jahreswechsel 2026/2027 muss der Übergang in das neue Zulassungssystem nach Kapitel 6.5 der DVO (EU) 2015/1998 erfolgt sein.

Keine Gebühr für bestimmte Neuzulassungen

Für Unternehmen, die bereits über eine Zulassung nach § 9a LuftSiG verfügen und aufgrund der Systemumstellung eine neue Zulassung nach Kapitel 6.5 beantragen müssen, sollen für diese Neuzulassung keine Gebühren berechnet werden.

Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen allein aufgrund der rechtlich vorgegebenen Umstellung zusätzliche Zulassungskosten entstehen.

Wann gilt der Gebührenverzicht nicht?

Vom Gebührenverzicht ausgenommen sind:

  • erstmalige Zulassungen, denen keine bestehende Zulassung nach § 9a LuftSiG vorausging
  • Wiederzulassungen, die ohnehin aufgrund des regulären Ablaufs einer bestehenden Zulassung bis zum 31. Dezember 2026 erforderlich werden

In diesen Fällen gelten die üblichen Gebührenregelungen.

Was bedeutet das für Transporteure?

Unternehmen mit einer bestehenden Transporteur-Zulassung sollten jetzt prüfen,

  • bis wann ihre aktuelle Zulassung ursprünglich gültig war,
  • ob sie von der nachträglichen Befristung zum 31. Dezember 2026 betroffen sind,
  • wann der Antrag nach Kapitel 6.5 gestellt werden sollte und
  • ob die Voraussetzungen für den Gebührenverzicht vorliegen.

Unser Tipp

Prüfen Sie Ihre bestehende Zulassung und die erforderlichen Unterlagen frühzeitig.

So bleibt ausreichend Zeit, den Wechsel in das neue Zulassungssystem strukturiert vorzubereiten und unnötige Verzögerungen zum Jahresende zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihrer neuen Zulassung nach Kapitel 6.5 und begleiten Sie bei der Umstellung Ihrer Unterlagen und Prozesse auf das neue Verfahren.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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