Beratungen
Zu allen Themengebieten rund um die Luftsicherheit und Ihre Zulassung.
Servicepaket 1
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung von Luftsicherheitsplänen.
Servicepaket 2
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant.
- inkl. Begleitung bis zur Zulassung.
- Vertragliche Bindung
Servicepaket 3
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant..
- inkl. Begleitung bis zur Zulassung
- inkl. Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
- inkl. Schulung des Personals gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11
- inkl. Verwaltung, Anpassung, Revision des laufenden Sicherheitsprogramms
- Vertragliche Bindung
Support
Simulation der LBA-Abnahme vor Ihrer Erstzulassung ca. 3 Stunden
- Begleitung während Ihrer LBA-Abnahme am Tag der Zulassung
- Training on the Job mit Ihren Mitarbeitern für eine Punktgenaue Umsetzung in Ihrem Betrieb
- Dokumenten-Service: Notfallplan, Speditionsauftrag, Annahme- und Übergabeprotokoll
Audit- Revisionsservice
- Durchführung des vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
- Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten Revision
- Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits und Revision als Kombiservice
Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
2 Stunden Schulung (2x 45 Min.) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.7
- Frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen,
die Sicherheitskontrollen durchführen - Meldeverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen (o.FA)
6 Stunden Schulung (6×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen,
die Sicherheitskontrollen durchführen - Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Identifizierung verbotener Gegenstände
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
36 Stunden Schulung gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.9 (ohne Flughafenausweis)
inklusive Kapitel 11.2.3.9.
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Verfahren für Zugangskontrollen
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
- Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- Mögliche Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Motivation anderer
- Interne, nationale, unionsweite und internationale Qualitätskontrolle
- Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
gem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben
– entsprechend der Festlegungen S 2-50301.FB.2021_01-