Beratungen
Zu allen Themengebieten rund um die Luftsicherheit und Ihre Zulassung.
Servicepaket 1
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung von Luftsicherheitsplänen.
Servicepaket 2
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant.
- inkl. Begleitung bis zur Zulassung.
- Vertragliche Bindung
Servicepaket 3
Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant..
- inkl. Begleitung bis zur Zulassung
- inkl. Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
- inkl. Verwaltung, Anpassung, Revision des laufenden Sicherheitsprogramms
- Vertragliche Bindung
Support
Simulation der LBA-Abnahme vor Ihrer Erstzulassung ca. 3 Stunden
- Begleitung während Ihrer LBA-Abnahme am Tag der Zulassung
- Training on the Job mit Ihren Mitarbeitern für eine Punktgenaue Umsetzung in Ihrem Betrieb
- Dokumenten-Service: Notfallplan, Speditionsauftrag, Annahme- und Übergabeprotokoll
Audit- Revisionsservice
- Durchführung des vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
- Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten Revision
- Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits und Revision als Kombiservice
Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins
2 Stunden Schulung (2x 45 Min.) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.7
- Frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen,
die Sicherheitskontrollen durchführen - Meldeverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und -post, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen, gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 o.F.
5 Stunden Schulung (5×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeit von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle sowie Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener
- Schutzforderungen für Fracht und Post
- Beförderungsanforderungen
- Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
- Lernzielkontrolle
Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)
40 Stunden Schulung (40×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Verfahren für Zugangskontrollen & der verwendeten Ausweissysteme
- Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit sowie die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
- Fähigkeit zur Motivation anderer
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
- Lernzielkontrolle
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
10 Stunden Schulung (10×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. gem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben – entsprechend Anlage 6 der LuftSiSchulV
Theoretischer Teil der Fortbildung:
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Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
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Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
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Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
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Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
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örtliche Dienstanweisung
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örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
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Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern
Praktischer Teil der Fortbildung
- Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln. Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren
- Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
- Motivation von Mitarbeitern.