Beratungen

Zu allen Themengebieten rund um die Luftsicherheit und Ihre Zulassung.

Servicepaket 1

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung von Luftsicherheitsplänen.

Servicepaket 2

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant.

  • inkl. Begleitung bis zur Zulassung.
  • Vertragliche Bindung

Servicepaket 3

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant..

  • inkl. Begleitung bis zur Zulassung
  • inkl. Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
  • inkl. Verwaltung, Anpassung, Revision des laufenden Sicherheitsprogramms
  • Vertragliche Bindung

Support

Simulation der LBA-Abnahme vor Ihrer Erstzulassung ca. 3 Stunden

  • Begleitung während Ihrer LBA-Abnahme am Tag der Zulassung
  • Training on the Job mit Ihren Mitarbeitern für eine Punktgenaue Umsetzung in Ihrem Betrieb
  • Dokumenten-Service: Notfallplan, Speditionsauftrag, Annahme- und Übergabeprotokoll

Audit- Revisionsservice

  • Durchführung des vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
  • Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten Revision
  • Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits und Revision als Kombiservice

Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins

2 Stunden Schulung (2x 45 Min.) gemäß DVO (EU) 2015/1998  Kapitel 11.2.7

  • Frühere, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften der Luftsicherheit sowie über Ziele und Aufbau der Luftsicherheit. Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen oder die Sicherheit innerhalb der Lieferkette gewährleisten.
  • Fähigkeit, verbotene Gegenstände zu erkennen, angemessen auf deren Entdeckung zu reagieren sowie die erforderlichen Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren anzuwenden.
  • Fähigkeit, auf sicherheitsrelevante Vorfälle richtig und angemessen zu reagieren.

Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und -post, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen, gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 o.F.

5 Stunden Schulung (5×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)

  • Frühere Angriffe auf die zivile Luftfahrt, bekannte Terroranschläge sowie aktuelle Gefahren und Bedrohungen für die Sicherheit im Luftverkehr.
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Ziele und den Aufbau der Luftsicherheit. Dazu gehören auch die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen oder die Sicherheit innerhalb der sicheren Lieferkette überwachen.
  • Kenntnisse über die Verfahren zum Anhalten von Personen sowie darüber, in welchen Situationen Personen angehalten oder gemeldet werden müssen.
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle sowie Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
  • Möglichkeiten zum Verstecken verbotener
  • Schutzforderungen für Fracht und Post
  • Beförderungsanforderungen
  • Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
  • Lernzielkontrolle

Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)

40 Stunden Schulung (40×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  •  Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Verfahren für Zugangskontrollen & der verwendeten Ausweissysteme
  • Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit sowie die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
  • Lernzielkontrolle

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

10 Stunden Schulung (10×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. gem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben – entsprechend Anlage 6 der LuftSiSchulV

Theoretischer Teil der Fortbildung:

  1. Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
  2. Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
  3. Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
  4. Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
  5. örtliche Dienstanweisung
  6. örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
  7. Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern

Praktischer Teil der Fortbildung

  1. Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln. Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren
  2. Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
  3. Motivation von Mitarbeitern.