Teilnahmebedingungen für Seminare, Schulungsveranstaltungen
(Stand: 21.01.2018)
1. Anmeldung zu Schulungen
Diese Bedingungen sind für alle Schulungen und sonstigen Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen der Mandjes Consulting, soweit nichts anderes vereinbart wurde, gültig. Berater- / Betreuungsverträge werden separat vereinbart.
Sie gelten auch für alle Veranstaltungen der Mandjes Consulting, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden
2. Anmeldung
Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der Fa. Mandjes Consulting genügen der Schriftform, auch wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt erst durch Annahmeerklärung der Fa. Mandjes Consulting (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen.
Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 2 Abs.1 verbindlich, wenn sie durch die Firma Mandjes Consulting schriftlich angenommen werden.
Jeder Teilnehmer erhält zunächst eine Teilnahmebestätigung der Anmeldung. Circa eine Woche vor Schulungsbeginn folgt eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Daten (z. B. Ort der Veranstaltung Anfahrt, etc.).
Mit Abschluss des Schulungsvertrages durch die Bestätigung durch die Fa Mandjes Consulting werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen Fa. Mandjes Consulting und dem Anmeldenden begründet. Mit der Anmeldung sind alle persönlichen Daten des Teilnehmers gem. des Personalausweises / Reisepasses an die Mandjes Consulting zu übermitteln.
3. Teilnahmevoraussetzungen (dieser Abschnitt gilt nur für Luftsicherheitsschulungen)
Für die durch Mandjes Consulting angebotenen Schulungen gemäß der VO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11. sind nur Teilnehmer zu Schulungen zugelassen, mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift, die vor Beginn der Schulung einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach §7 LuftSiG unterzogen worden sind und diese erfolgreich durchlaufen haben. Der entsprechende Nachweis ist am Tag der Schulung vor Beginn vorzuweisen.
Für den Fall der nicht rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Vorlage ist eine Teilnahme an Schulungen nicht möglich.
Mit der Anmeldung des Teilnehmers muss die konkrete Anrede, der Vor- und Nachname des Teilnehmers mitgeteilt werden und die Bestätigung erfolgen, dass eine Überprüfung (Datum der ZÜP) stattgefunden hat.
Am Tag der Schulung muss sich der Teilnehmer mittels Personalausweis/ Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass identifizieren. Wir weisen darauf hin, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Zusendung der ZÜP an uns nicht gestattet ist und damit nicht anerkannt wird.
4. Zahlungsbedingungen
Das anmeldende Unternehmen bzw. der Teilnehmer erhalten mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung über sämtliche Schulungsgebühren. In diesen sind die Kosten für eventuelle Schulungsunterlagen und Lehrmittel enthalten. Die Teilnahmegebühr ist gemäß der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen sofort bis eine Woche vor dem Schulungstermin zu begleichen.
Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Schulung.
5. Stornierung / Rücktritt / Fernbleiben / Ersatz-Teilnehmer
Alle Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen.
Bei Stornierungen bis zehn Werktage (Mo-Fr) vor Schulungsbeginn werden 25%, bis 5 Werktage (Mo-Fr) vor Schulungsbeginn werden 50% des Seminarbeitrages in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen ab dem 1. Werktag (Mo-Fr) vor Schulungsbeginn wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Sollte ein Teilnehmer zum gebuchten Termin einer Veranstaltung mit vorausgegangener Anmeldebestätigung fehlen, werden diesem oder dem Unternehmen die gesamte Seminargebühr in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes. Sollte ein Teilnehmer nur zeitweise zur Schulung anwesend sein, ist grundsätzlich die volle Schulungsgebühr zu entrichten. Teilgenommene Schulungstage können nicht mit anderen Schulungsterminen verrechnet werden. Alle Schulungen müssen durchgehend absolviert werden.
Gebuchte Schulungsteilnehmer können bei Verhinderung durch einen anderen Schulungsteilnehmer vertreten werden, insofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Dies gilt auch bei krankheitsbedingter Absage.
Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der Fa. Mandjes Consulting abzüglich zweier Werktage angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der Firma Mandjes Consulting schriftlich bestätigt.
Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. Erstattungen können nur unbar erfolgen.
6. Unterkunft und Verpflegung
Die Verpflegung während einer Schulung ( bei mehrtägigen Schulungen ) ist im Schulungspreis enthalten. Die Firma Mandjes Consulting macht darauf aufmerksam, dass diese für Unterkunft und Hotelbuchungen nicht verantwortlich ist.
7. Absagen von Veranstaltungen
Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmerzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Firma Mandjes Consulting vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
In diesen Fällen kann die Mandjes Consulting insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
Die Firma Mandjes Consulting kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Firma Mandjes Consulting nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.
Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der Firma Mandjes Consulting abgesagt werden muss.
8. Referentenwechsel
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
Fällt eine Muss-Schulung aus (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden.
Das Unternehmen / der Teilnehmer ist bei einem Wechsel des Referenten weder zur Minderung der Rechnung noch zum Rücktritt berechtigt. Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten.
9. Inhouse-Schulungen
Bei Inhouse-Schulungen vor Ort beim Auftraggeber gewährt der Auftraggeber die fristgerechte Raumgestellung zum vereinbarten Zeitpunkt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen.
Der Auftraggeber stellt sicher und garantiert, dass sowohl Zustand des Raumes als auch die Raumgröße den allgemeinen Anforderungen entsprechen. Jedem Teilnehmer muss eine Tischfläche und Bestuhlung, dem anerkannten Stand der Technik entsprechend, zur Verfügung stehen. Die Beleuchtung sollte regelbar sein, um die gute Sicht auf Präsentationen über einen Beamer für alle Teilnehmer problemlos zu gestatten. Fenster sollten die Möglichkeit der Verdunklung bieten. Im Hinblick auf ein geeignetes Raumklima muss der Schulungsraum mit entsprechender Heizung und mit zu öffnenden Fenstern ausgestattet sein. Die Durchführung von Inhouse-Schulungen in fensterlosen Räumen ohne entsprechende Lüftungs- und Beheizungsmöglichkeiten wird abgelehnt, sofern sich nicht die Firma Mandjes Consulting zuvor schriftlich mit dem örtlichen Gegebenheiten einverstanden erklärt hat.
Der Auftraggeber erklärt mit der Buchung der Inhouse-Schulung, dass er über das entsprechend erforderliche Raumangebot für die Schulung verfügt.
10. Bereitstellungsrisiko
Schulungsräume sind fristgerecht zu stellen. Erfüllen die Räume nicht die Funktion, so ist der Ausbilder/ Referent berechtigt und verpflichtet im Sinne einer erfolgsorientierten Erfüllung seiner Tätigkeit, auf Kosten des Auftraggebers, sofortige Abhilfe zu schaffen.
Sind die räumlichen Schulungsvoraussetzungen nicht fristgerecht zu erfüllen, so liegt die Entscheidung zur Fortführung der Veranstaltung ausschließlich beim Ausbilder / Referenten.
Alle Risiken, welche sich mit dem diesbezüglichen Abbruch der Schulung und mit den sich daraus folgenden Ansprüchen oder Forderungen ergeben können, trägt ausschließlich der Auftraggeber / das Unternehmen welches diesen Mangel zu verantworten hat.
11. Haftung
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die Firma Mandjes Consulting sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Fa Mandjes Consulting Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).
12. Nachträgliche Änderungen von Zertifikaten/Teilnahmebescheinigungen
Für alle nachträglichen Änderungen von Zertifikaten / Teilnahmebescheinigungen, die nicht durch die Mandjes Consultingverschuldet wurden, (z.B. durch nicht korrekt geschriebene Namen der Teilnehmer), werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR je Zertifikat Teilnahmebescheinigung zzgl. Porto und der gesetzlichen MwSt. dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
13. Weitergabe von Unterlagen an Dritte
Alle bei, Schulungen und Beratungen übergebenen begleitenden Unterlagen sind nur für die Teilnehmer / Unternehmensgebundene Verwendung bestimmt. Die Weitergabe der begleitenden Unterlagen an jedwede Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Fa Mandjes Consulting nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
Jeder Teilnehmer an Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Schulungszwecke zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Software unzulässig sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die begleitenden Unterlagen weder in elektronischer Form gespeichert noch in sonstiger Form vervielfältigt werden dürfen. Ebenso ist die Verwendung der Inhalte (auch Bildmaterial) der begleitenden Unterlagen zwecks Aufbaus eigener Schulungen / Ausbildungsprogrammen sowie zu Veröffentlichungen, z. B. in Artikeln oder Büchern, ausdrücklich nicht gestattet.
14. Bild- und Tonaufnahmen
Während der Schulung können seitens der Fa. Mandjes Consulting Bild- und Tonaufnahmen zur Erstellung von Werbe-, Dokumentations- und Schulungsmaterial erstellt werden, mit denen sich der Teilnehmer bei Buchung ausdrücklich einverstanden erklärt. Fotografieren, Filmen und/oder Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Die Firma Mandjes Consulting unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Fa. Mandjes Consulting automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: alle persönlichen Daten gem. Personalausweis / Reisepass Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, Kursnummer, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung.
Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmer/ Auftraggeber der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum.