Bekannte Versender sind behördlich zugelassene Unternehmen, die Luftfrachtals solche identifizieren und ihre Betriebsabläufe nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen organisiert haben.
Dazu zählen alle Hersteller, und Händler die gleichzeitig als Versender tätig sind, oder Betriebe, die nur als Versender arbeiten.
Die mit dem Status „Bekannter Versender“ zugelassenen Unternehmen genießen aufgrund der von ihnen durchgeführten Sicherheitsmechanismen den Vorteil, dass sie als „sicher“ eingestuft gelten. So können ihre Sendungen ohne weitere Kontrollen in Passagier- oder auch in Nur-Frachtflugzeugen befördert werden.
Der Gesetzgeber legt sehr strenge Maßstäbe an, was den Verantwortungsbereich des bekannten Versenders betrifft: Von der Fertigung über die Verpackung bis zum Versand obliegen ihm Sorgfaltspflichten, die sehr weitreichend sind. So muss er dafür Sorge tragen, dass bestimmte Bereiche gesichert, eine Manipulation der Waren durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist und das Ganze durch zuverlässiges und eingewiesenes Personal begleitet wird.
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