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Bekannter Versender

Bekannter Versender Bekannte Versender sind behördlich zugelassene Unternehmen, die Luftfrachtals solche identifizieren und ihre Betriebsabläufe nach den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen organisiert haben.

Dazu zählen alle Hersteller, und Händler die gleichzeitig als Versender tätig sind, oder Betriebe, die nur als Versender arbeiten.

Die mit dem Status „Bekannter Versender“  zugelassenen Unternehmen genießen aufgrund der von ihnen durchgeführten Sicherheitsmechanismen den Vorteil, dass sie als „sicher“ eingestuft gelten. So können ihre Sendungen ohne weitere Kontrollen in Passagier- oder auch in Nur-Frachtflugzeugen befördert werden.

Der Gesetzgeber legt sehr strenge Maßstäbe an, was den Verantwortungsbereich des bekannten Versenders betrifft: Von der Fertigung über die Verpackung bis zum Versand obliegen ihm Sorgfaltspflichten, die sehr weitreichend sind. So muss er dafür Sorge tragen, dass bestimmte Bereiche gesichert, eine Manipulation der Waren durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist und das Ganze durch zuverlässiges und eingewiesenes Personal begleitet wird.

Wollen Sie diese Zulassung anstreben und damit erreichen, dass Abfertigungsprozesse bis zum sicheren Verladen in das Luftfahrzeug vereinfacht und beschleunigt werden, dann können wir Ihnen bestimmtmit unserem Know How dabei helfen.

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

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Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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