Aufgrund vermehrter Anfragen weist das LBA darauf hin, dass bei der notwendigen jährlichen Sensibilisierungsmaßnahme zur Sicherheitskultur unternehmensspezifische Inhalte zu vermitteln sind.

In den Schulungen mit den Inhalten zur Sicherheitskultur werden allgemeine Inhalte (nicht unternehmensspezifisch) vermittelt. Aus diesem Grund können diese nicht als interne Sensibilisierungsmaßnahmen gewertet werden.

Auch Wiederholungen der Inhalte der Schulungen zur Sicherheitskultur reichen nicht als interne Sensibilisierungsmaßnahme aus.

LINK: LBA – Sicherheitskultur