In der Bundesrepublik Deutschland werden entsprechend der Nummer 11.2.1.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 die Schulungsinhalte und -umfänge für Luftsicherheitsschulungen verbindlich festgelegt.

Dies erfolgte bislang im Modulsystem zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen in der Version 3.1, welches ab sofort im Zuständigkeitsbereich des LBA keine Anwendung mehr findet.

Ab dem 09.10.2023 gilt stattdessen das Interimsmodulsystem.

LINK: LBA – Modulsystem