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Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 8005

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die genannten Änderungen der rechtlichen Bestimmungen mit Fristen für die Umsetzung versehen, deren Einhaltung in der Eigenverantwortung der betroffenen Stellen der sicheren Lieferkette liegt.

Die fristgerechte Implementierung der geänderten Anforderungen unterliegt der Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Zuge seiner regulären Aufsichtstätigkeiten.

Die Implementierung betriebsstandortbezogener Verfahren und Prozesse zur Umsetzung der geänderten Anforderungen ist Gegenstand der Prüfung des Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Verantwortung für die detaillierte Gestaltung der Verfahren und Prozesse liegt bei der jeweiligen Stelle innerhalb der sicheren Lieferkette.

Die Verfahrensweisen und Abläufe sind im Rahmen des Sicherheitsprogramms zu erläutern. Das Sicherheitsprogramm ist sowohl bei der erstmaligen als auch bei der wiederholten Erteilung einer Zulassung, im Falle einer Änderung der Zulassung oder auf Anforderung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) einzureichen. Die beschränkte Pflicht zur Vorlage befreit nicht von der Implementierung der geänderten Anforderungen.

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

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Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

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Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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