Schulungen.

Alle Mitarbeiter, die in den entsprechenden Sicherheitsbereichen zum Einsatz kommen,
müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geschult sein.


Seminarbezeichnung:

„Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins “
1,5  Std. / 2 x 45 Min.

Seminarbeschreibung:

Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.7
Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

Inhalt:
Die Schulung richtet sich an Personal, das nur Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat.
Personal beim Transporteur, bekannten Versender, reglementierten Beauftragten und deren Dienstleister.

  1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  4. Kenntnis der Meldeverfahren
  5. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/ auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle

Trainer:
Vom LBA zugelassene Ausbilder/innen

Teilnahmevorraussetzung:
Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die Ausbilder/innen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.

Teilnehmer, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:
Pro Teilnehmer:  € 58,90 zzgl. MwSt.



Seminarbezeichnung:
„Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen “ ohne Flughafenausweis
6 Std. / 6 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle

Seminarbeschreibung:
Schulung von Personen gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)
Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf oder
bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

Inhalt:
Die Schulung richtet sich an Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen durchführt.

  1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften
  3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeit von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  4. Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  5. Kenntnis der Meldeverfahren
  6. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  7. Kenntnis der Schutzforderungen für Fracht und Post
  8. Fähigkeit der Identifizierung verbotener Gegenstände
  9. Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  10. Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  11. Lernzielkontrolle

Trainer:
Vom LBA zugelassene Ausbilder/innen

Teilnahmevorraussetzung:

Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die Ausbilder/innen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.

Teilnehmer, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:
Pro Teilnehmer:  € 89,90 zzgl. MwSt.



Seminarbezeichnung:
Kombinationsschulung zum Sicherheitsbeauftragten
36 Stunden/ 36 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle

Seminarbeschreibung:
Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5 inklusive Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)
Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

Inhalt:
Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten die bei Luftfrachtunternehmen, reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Reglementierten Lieferanten, Transporteuren Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

  1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  4. Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  5. Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  6. Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  7. Kenntnis der Meldeverfahren
  8. Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  9. Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  10. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  11. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  12. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  13. Fähigkeit zur Motivation anderer
  14. Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
  15. Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
  16. Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  17. Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  18. Lernzielkontrolle

Trainer:
Vom LBA zugelassene Ausbilder/innen

Teilnahmevorraussetzung:
Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die Ausbilder/innen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.

Teilnehmer, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:
auf Anfrage


Seminarbezeichnung:
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
4 Stunden / 4×45 Min.

Seminarbeschreibung:
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß Ziffer 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlich nationalen Vorgaben – entsprechend der Festlegungen S 2-50301.FB.2021_01 –
Die Schulungen werden in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf durchgeführt.

Inhalt:
Die spezifische Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten muss innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgen. Die Sicherheitsbeauftragten bei Luftfrachtunternehmen, reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Reglementierten Lieferanten, Transporteuren tragen die Verantwortung dafür, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften ent­spricht. Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung noch einmal komplett durchlaufen.

  1. Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit – Entwicklungen und deren Auswirkungen
  2. Sicherheitsprogramme und Ihre Überwachung
  3. Kontrollverfahren und Sicherheitsausrüstung
  4. Soziale Kompetenzen

Trainer:
Vom LBA zugelassene Ausbilder/innen

Teilnahmevorraussetzung:
Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die Ausbilder/innen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.

Teilnehmer, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:
auf Anfrage