Geschäftliche Versender bedurften keiner behördlichen Zulassung und wurden durch einen Reglementierten Beauftragten anerkannt. So durften sie unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften den Versand ausschließlich mit Nurfracht- bzw. Nurpost-Luftfahrzeugen durchführen.
Der Geschäftliche Versender durfte seine Fracht zwar nicht mit einem Passagierflugzeug befördern, aber wenn er und seine Kunden mit der Begrenzung auf reine Frachtflugzeuge zurecht kamen, war er gegebenenfalls eine Alternative zum “bekannten Versender”.
Der Geschäftliche Versender wurde in Deutschland zum 01.04.2016 ausgesetzt.
Was das im im einzelnen bedeutet, können wir Ihnen sagen.