Die überarbeitete Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) wurde am 21.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt somit seit dem 22.07.2023.

Sie enthält eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen Bereichen, weshalb diese hier nicht dargestellt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass das neue Schulungssystem vom LBA hingegen noch nicht fertig gestellt und in Kraft gesetzt wurde. Daher sind die Luftsicherheitsschulungen inhaltlich und zeitlich weiterhin nach dem Modulsystem in der Version 3.1 und den ergänzenden Festlegungen, z. B. zur Sicherheitskultur, durchzuführen.

Auch die behördlichen Prüfungen für das Luftsicherheitskontrollpersonal bleiben aus dem vorgenannten Grund noch unverändert. Wir informieren Sie, sobald hier Änderungen absehbar sind.

Ausbilderfortbildungen können im Jahr 2023 noch nach den bisherigen Regelungen durchgeführt werden. Ab wann im Zuständigkeitsbereich des LBA die Ausbilderfortbildungen umgestellt werden, wird rechtzeitig vorab mitgeteilt.

Die Genehmigungen des LBA bei computergestützten Schulungsprogrammen bleiben gemäß der Übergangsregelung der LuftSiSchulV unverändert bestehen. Dies gilt auch bei zugestimmten Verfahrens- und Prozessbeschreibungen. Bei Neuanträgen sind die neuen Vorgaben für die Verfahren und Prozesse nach der LuftSiSchulV, insbesondere der Anlage 7, zu berücksichtigen.

Die LuftSiSchulV umfasst nun auch die Schulung und Ausbilderzertifizierung für Sprengstoffspürhunde-Teams. Es haben sich jedoch inhaltlich zu dem im Zuständigkeitsbereich des LBA bereits praktizierten Verfahren keine Änderungen ergeben.

Die schulungsverpflichteten Unternehmen in der Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes werden separat über die Verkündung der neuen LuftSiSchulV informiert.

LINK: Luftsicherheitsschulungsverordnung