Das LBA weist darauf hin, dass für Transporteure gem. DVO (EU) 2024/1255 vom 03.05.2024 ab dem 01.01.2027 eine europaweite Zulassungspflicht gilt.

Aus den mit der DVO (EU) 2024/1255 der Kommission vom 03.05.2024 vorgesehenen Änderungen der Ziffer 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 ergibt sich künftig europaweit eine Zulassungspflicht für Transporteure.

Für die Anwendung der Vorgaben der mit der DVO (EU) 2024/1255 der Kommission vom 03.05.2024 geänderten Ziffer 6.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 ist ein Übergangszeitraum bis zum 01.01.2027 vorgesehen.

Da in Deutschland bereits gemäß § 9a Luftsicherheitsgesetz eine Zulassungspflicht für Transporteure besteht, werden die derzeit geltenden Zulassungsvoraussetzungen seitens des LBA sukzessiv bis zum 01.01.2027 an die neuen Zulassungsvoraussetzungen angepasst.

LINK: DVO (EU) 2024/1255