Sicherheitskultur: Sensibilisierung künftig mindestens alle zwei Jahre
Im Hinblick auf das erwartete Inkrafttreten der Nationalen Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV) weist das Luftfahrt-Bundesamt auf eine wichtige Änderung hin:
Die unternehmensinternen Sensibilisierungsmaßnahmen zur Sicherheitskultur müssen ab sofort nur noch mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Bisher war eine jährliche Durchführung vorgesehen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Betroffene Unternehmen sollten prüfen, in welchem Rhythmus die Sensibilisierung zur Sicherheitskultur künftig durchgeführt werden soll.
Dieser Zyklus muss im jeweiligen Sicherheitsprogramm beschrieben und nachvollziehbar festgelegt werden.
Weniger Aufwand – klare Planung
Die Änderung schafft mehr Flexibilität bei der internen Organisation.
Unternehmen können die Sensibilisierungsmaßnahmen nun besser in ihre bestehenden Schulungs- und Unterweisungsprozesse integrieren und langfristiger planen.
Wichtig bleibt jedoch: Der gewählte Turnus muss geeignet sein, das Bewusstsein für Sicherheitskultur im Unternehmen dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Was sollten Sie jetzt prüfen?
Wer die Sensibilisierung bisher jährlich eingeplant hat, sollte insbesondere prüfen,
- welcher Turnus künftig sinnvoll ist,
- ob das Sicherheitsprogramm angepasst werden muss und
- wie die Maßnahmen organisatorisch dokumentiert und nachgehalten werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die neuen Vorgaben in Ihr Sicherheitsprogramm zu integrieren und einen praktikablen Sensibilisierungszyklus für Ihr Unternehmen festzulegen.
