Neues LBA-Muster für Cybersicherheitsprogramme
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt ein aktualisiertes Muster zur Erstellung von Cybersicherheitsprogrammen zur Verfügung.
Damit erhalten betroffene Unternehmen eine überarbeitete Grundlage für die Erstellung und zukünftige Anpassung ihrer Cybersicherheitsdokumentation.
Was wurde geändert?
Im Vergleich zu den zuvor veröffentlichten Mustern wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:
- Transporteure wurden ergänzt
- verschiedene redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen
Damit wird das Muster an die aktuellen Strukturen und Entwicklungen innerhalb der sicheren Lieferkette angepasst.
Müssen bestehende Programme jetzt geändert werden?
Nein.
Allein durch die Veröffentlichung des neuen Musters entsteht keine Verpflichtung, ein bereits bestehendes Cybersicherheitsprogramm neu einzureichen.
Unternehmen können ihr bisheriges genehmigtes Programm zunächst weiter nutzen.
Wann sollte das neue Muster verwendet werden?
Bei der nächsten Revision Ihres Cybersicherheitsprogramms sollte das neue Muster zugrunde gelegt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck. Dennoch ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, welche Änderungen bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt werden müssen.
Unser Tipp
Nutzen Sie die nächste Revision nicht nur für formale Anpassungen.
Prüfen Sie gleichzeitig, ob Ihr Cybersicherheitsprogramm noch zu Ihren tatsächlichen Systemen, Verantwortlichkeiten und betrieblichen Abläufen passt.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr bestehendes Cybersicherheitsprogramm zu überprüfen, notwendige Anpassungen zu identifizieren und die nächste Revision strukturiert vorzubereiten.
