
Seminarbezeichnung:
„Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins “ 2 x 45 Min.
Seminarbeschreibung: Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.7 Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden. Inhalt: Die Schulung richtet sich an Personal, beim Transporteur, bekannten Versender, reglementierten Beauftragten und deren Dienstleister das keine Sicherheitskontrollen durchführt.
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- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluft fahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Einschlägige Rechtsvorschriften und Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Meldeverfahren
- Angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Gültigkeit der Schulung:
Die Schulung nach DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.7 ist fünf Jahre gültig. Trainer: Vom LBA zugelassene AusbilderInnen Teilnahmevoraussetzung: Die Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß §7 LuftSiG ist erforderlich, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen können. Vor Beginn der Schulung ist zur Identifikation der TeilnehmerInnen ein gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigen Pass vorzulegen. TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen. Lehrgangsgebühren auf Anfrage.
Seminarbezeichnung:
„Schulung von Personen mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherherheitskontrollen durchgeführt wurden, und von Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht und Luftpost, aber keine Kontrollen (Screening) durchführen“ ohne Flughafenausweis
5 Std. / 5 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle
Seminarbeschreibung: Schulung von Personen gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis) Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden.. Inhalt: Die Schulung richtet sich an Personal, welches unbeaufsichtigten Zugang zu Luftfracht/ -post hat und/ oder Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Einschlägige Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- Identifizierung verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Schutzanforderungen für Fracht und Post
- Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
- Lernzielkontrolle
Gültigkeit der Schulung:
Die Schulung nach DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 ist fünf Jahre gültig. Die Schulung muss vor Ablauf der 5 Jahre oder bei Verlust der Kompetenz wiederholt werden. Trainer: Vom LBA zugelassene AusbilderInnen Teilnahmevorraussetzung: Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen. Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:
- gutes deutsches Sprachverständnis
- vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegt.
- vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der TeilnehmerInnen vorzulegen.
TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen. Lehrgangsgebühren auf Anfrage.
Seminarbezeichnung:
„Schulung zum Sicherheitsbeauftragten“
40 Stunden/ 40 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle
Seminarbeschreibung: Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden. Rechtliche Grundlage: DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5 Nutzen: Sie kennen Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als Sicherheitsbeauftragter Sie eignen sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an. Erfahrungsaustausches mit anderen Teilnehmenden und unseren praxiserfahrenen AubilerInnen. Sie erwerben das notwendige Wissen um als Sicherheitsbeauftragter in der zugelassenen Betriebsstätte eingesetzt zu werden. Inhalt: Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten die bei Luftfrachtunternehmen, reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Reglementierten Lieferanten, Transporteuren Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Verfahren für Zugangskontrollen und verwendete Ausweissysteme
- Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Meldeverfahren
- Identifizierung verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Mögliche Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Klare und selbstsichere Kommunikation
- Einschlägige Rechtsvorschriften und Verfahren für ihre Einhaltung
- Interne, nationale, unionsweite und internationale Qualitätskontrolle
- Motivation anderer
- Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen
- Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung
- Lernzielkontrolle
Gültigkeit der Schulung:
Diese Schulung gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5 ist für fünf Jahre gültig. Um die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten danach aufrecht zu erhalten muss die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte absolviert werden. Trainer: Vom LBA zugelassene AusbilderInnen Teilnahmevorraussetzung: Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen. Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:
- gutes deutsches Sprachverständnis
- vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegt.
- vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der TeilnehmerInnen vorzulegen.
TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen. Lehrgangsgebühren p.P.: auf Anfrage
Seminarbezeichnung:
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
10×45 Min.
Seminarbeschreibung: Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß Ziffer 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben entsprechend der Festlegungen gem. Anlage 6 der LuftSiSchulV. Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Rechliche Grundlage: Ziffer 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) Nr. 2015/1998 i. V. m. § 3 Luftsicherheitsschulungsverordnung Inhalt: Die Fortbildungsmaßnahmen sind in einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt unterteilt. Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten befähigt werden, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, zu bewerten und zu diskutieren. Sie sollen ein tiefgehendes Verständnis der faktischen und rechtlichen Grundlagen Ihrer Arbeit erlangen, das notwendige Verständnis für Ihre eigene Rolle bei der Entwicklung, Organisation und Umsetzung des Systems von Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen des Unternehmens sowie die Aufgaben anderer im Bereich der Luftsicherheit tätiger Personen des Unternehmens und anderer Unternehmen erwerben und vertiefen. Das Fachwissen soll durch die Bearbeitung aktueller Themen vertieft und die Handlungssicherheit gesteigert werden. Theoretischer Teil der Fortbildung:
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Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
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Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
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Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
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Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
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örtliche Dienstanweisung
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örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
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Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern
Praktischer Teil der Fortbildung
- Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln. Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren
- Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
- Motivation von Mitarbeitern.
Trainer: Vom LBA zugelassene AusbilderInnen Teilnahmevorraussetzung: Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen. Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:
- gutes deutsches Sprachverständnis
- vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
- vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.
TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen. Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen. Lehrgangsgebühren: auf Anfrage

