Beratungen

Zu allen Themengebieten rund um die Luftsicherheit und Ihre Zulassung.

Servicepaket 1

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung von Luftsicherheitsplänen.

Servicepaket 2

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant.

  • inkl. Begleitung bis zur Zulassung.
  • Vertragliche Bindung

Servicepaket 3

Unterstützung bei der für Ihren Betriebsstandort passgenauen Erstellung des Sicherheitsprogramms für bekannte Versender, Transporteur, reglementierter Beauftragter oder reglementierter Lieferant..

  • inkl. Begleitung bis zur Zulassung
  • inkl. Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
  • inkl. Verwaltung, Anpassung, Revision des laufenden Sicherheitsprogramms
  • Vertragliche Bindung

Support

Simulation der LBA-Abnahme vor Ihrer Erstzulassung ca. 3 Stunden

  • Begleitung während Ihrer LBA-Abnahme am Tag der Zulassung
  • Training on the Job mit Ihren Mitarbeitern für eine Punktgenaue Umsetzung in Ihrem Betrieb
  • Dokumenten-Service: Notfallplan, Speditionsauftrag, Annahme- und Übergabeprotokoll

Audit- Revisionsservice

  • Durchführung des vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits
  • Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten Revision
  • Durchführung der vom Gesetzgeber / LBA geforderten jährlichen Audits und Revision als Kombiservice

Schulung von Mitarbeitenden zum allgemeinen Sicherheitsbewusstsein

2 Stunden Schulung (2x 45 Min.) gemäß DVO (EU) 2015/1998  Kapitel 11.2.7

  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen.
  • Einschlägige Rechtsvorschriften und Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen.
  • Kenntnis der Meldeverfahren.
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle.

Schulung für Mitarbeitende mit Sicherheitsaufgaben in der Luftfracht und Luftpost – einschließlich Sicherheitskontrollen sowie unbegleitetem Zugang zu sicherheitskontrollierter Luftfracht und Luftpost. gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 o.F.

5 Stunden Schulung (5×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)

  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen.
  • Einschlägige Rechtsvorschriften sowie die Grundlagen einer robusten und starken Sicherheitskultur in der zivilen Luftfahrt, einschließlich der Sensibilisierung für Insider-Bedrohungen und Radikalisierung.
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit sowie die Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren.
  • Sicheres Vorgehen beim Anhalten von Personen sowie Erkennen von Situationen, in denen eine Meldung erforderlich ist.
  • Kenntnis der Meldeverfahren.
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände.
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände.
  • Schutzanforderungen für Fracht und Post.
  • Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
  • Lernzielkontrolle

Schulung für Sicherheitsbeauftragte um die allgemeine Verantwortung dafür zu tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht, gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5

40 Stunden Schulung (40×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5

  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen in der Zivilluftfahrt
  • Verbotene Gegenstände sicher erkennen
  • Vermittlung der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Ziele und Strukturen der Luftsicherheit sowie der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen oder die Sicherheit der Lieferkette gewährleisten
  • Sicherheitsausrüstung verstehen – Möglichkeiten erkennen, Grenzen einschätzen
  • Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
  • Mögliche Einflüsse menschlichen Verhaltens auf die Sicherheit sowie klare und selbstsichere Kommunikation
  • Motivation schaffen und Potenziale entfalten
  • Verfahren der Zugangskontrolle, die dabei angewandten Kontrollverfahren sowie die eingesetzten Ausweissysteme
  • Erkennen von Situationen, in denen Personen angehalten oder sicherheitsrelevante Beobachtungen gemeldet werden müssen
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände einschließlich der erforderlichen Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren
  • Angemessenes Verhalten bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
  • Qualitätskontrolle in der Luftsicherheit
  • Lernzielkontrolle

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

10 Stunden Schulung (10×45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle) gem. gem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben – entsprechend Anlage 6 der LuftSiSchulV

Theoretischer Teil der Fortbildung:

  1. Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
  2. Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
  3. Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
  4. Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
  5. örtliche Dienstanweisung
  6. örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
  7. Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern

Praktischer Teil der Fortbildung

  1. Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln. Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren
  2. Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
  3. Motivation von Mitarbeitern.