Schulungen.

Alle Mitarbeiter, die in den entsprechenden Sicherheitsbereichen zum Einsatz kommen,
müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geschult sein.


Seminarbezeichnung:

„Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins “
2 x 45 Min.

Seminarbeschreibung:

Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.7

Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden.

Inhalt:
Die Schulung richtet sich an Personal, beim Transporteur, bekannten Versender, reglementierten Beauftragten und deren Dienstleister das keine Sicherheitskontrollen durchführt.

  1. Frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Einschlägige Rechtsvorschriften
  3. Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  4. Angemessene Reaktion auf die Entdeckung auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  5. Meldeverfahren
  6. Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung

Gültigkeit der Schulung:

Die Schulung nach DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.7 ist fünf Jahre gültig.

Trainer:
Vom LBA zugelassene AusbilderInnen

Teilnahmevorraussetzung:
Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der TeilnehmerInnen vorzulegen.

TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:

auf Anfrage



Seminarbezeichnung:

„Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang  Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen “ ohne Flughafenausweis


7 Std. / 7 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle

Seminarbeschreibung:

Schulung von Personen gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)

Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden..

Inhalt:
Die Schulung richtet sich an Personal, welches unbeaufsichtigten Zugang zu Luftfracht/ -post hat und/ oder  Personen, die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.

  1. Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  3. Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeit von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
  4. Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  5. Kenntnis der Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
  6. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  7. Angemessene Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände/auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle sowie Sofortmaßnahmen & Meldeverfahren
  8. Möglichkeiten zum Verstecken verbotener
  9. Schutzforderungen für Fracht und Post
  10. Beförderungsanforderungen
  11. Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
  12. Lernzielkontrolle

Gültigkeit der Schulung:

Die Schulung nach DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kap. 11.2.3.9 ist fünf Jahre gültig.

Die Schulung muss vor Ablauf der 5 Jahre oder bei Verlust der Kompetenz wiederholt werden.

Trainer:
Vom LBA zugelassene AusbilderInnen

Teilnahmevorraussetzung:
Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der TeilnehmerInnen vorzulegen.

TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:

auf Anfrage



Seminarbezeichnung:


Schulung zum Sicherheitsbeauftragten“


40 Stunden/ 40 x 45 Min. + Pausen + Lernzielkontrolle

Seminarbeschreibung:
Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte)

Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf, bei Ihnen vor Ort oder als Live Online Schulung via Microsoft Teams durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlage:

DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5

Nutzen:

Sie kennen Ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als  Sicherheitsbeauftragter

Sie eignen sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an.

Erfahrungsaustausches mit anderen
Teilnehmenden und unseren praxiserfahrenen AubilerInnen.

Sie erwerben das notwendige Wissen um als Sicherheitsbeauftragter in der zugelassenen Betriebsstätte eingesetzt zu werden.

Inhalt:
Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten die bei Luftfrachtunternehmen, reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Reglementierten Lieferanten, Transporteuren Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht.

  1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  2. Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  3.  Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  4. Verfahren für Zugangskontrollen & der verwendeten Ausweissysteme
  5. Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  6. Meldeverfahren
  7. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  8. Angemessene Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  9. Möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit sowie die Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  10. Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
  11. Fähigkeit zur Motivation anderer
  12. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  13. Elemente zum Aufbaueiner robusten & belastbaren Sicherheitskultur unter anderem auch Bedrohungen durch Insider & Radikalisierung
  14. Lernzielkontrolle

Gültigkeit der Schulung:

Diese Schulung gem. DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.5 ist für fünf Jahre gültig.

Um die Qualifikation der Sicherheitsbeauftragten danach aufrecht zu erhalten muss die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte absolviert werden.

Trainer:
Vom LBA zugelassene AusbilderInnen

Teilnahmevorraussetzung:
Vorlage der gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. §7 LuftSiG bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der TeilnehmerInnen vorzulegen.

TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren p.P.:

auf Anfrage


Seminarbezeichnung:


Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

10×45 Min.

Seminarbeschreibung:

Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte gemäß Ziffer 11.4.3 a) des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben entsprechend der Festlegungen gem. Anlage 6 der LuftSiSchulV.

Die Schulungen können in unseren Räumlichkeiten in Bochum und Düsseldorf oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

Rechliche Grundlage:

Ziffer 11.4.3 des Anhangs der DVO (EU) Nr. 2015/1998 i. V. m. § 3 Luftsicherheitsschulungsverordnung

Nutzen:

Sie eignen sich den sicheren Umgang der Vorschriften und der daraus entstehenden praktischen Umsetzung an.

Erfahrungsaustausches mit anderen
Teilnehmenden und unseren praxiserfahrenen AubilerInnen.

Sie erwerben das notwendige Wissen um weiter als Sicherheitsbeauftragter in der zugelassenen Betriebsstätte eingesetzt zu werden.

Inhalt:
Die spezifische Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten muss innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgen.

Die Sicherheitsbeauftragten bei Luftfrachtunternehmen, reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, Reglementierten Lieferanten, Transporteuren tragen die Verantwortung dafür, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften ent­spricht.

Wer diese 5-Jahresfrist überschreitet, muss die Schulung noch einmal komplett durchlaufen.

Theoretischer Teil der Fortbildung:

  1. Austausch über Ergebnisse von behördlichen Qualitätskontroll- und internen Qualitätssicherungsmaßnahmen
  2. Austausch über die Methodik interner Qualitätssicherung
  3. Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebildes Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken
  4. Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie in relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung
  5. örtliche Dienstanweisung
  6. örtliche Kontrollprozesse und -verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung stellentypischer Lagen
  7. Stärkung des Bewusstseins für die Wichtigkeit der Aufgabe mit dem Ziel, dieses an die Mitarbeiter weitergeben zu können und Kommunikationstraining zum Umgang mit Mitarbeitern

Praktischer Teil der Fortbildung

  1. Konkretes Vorgehen beim Feststellen von Mängeln. Mangelbehebung und anschließende Kontrolle, ob die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren
  2. Austausch über und Erstellung von Prozessen mit gut funktionierenden Abläufen und Meldewegen ggf. Austausch mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde
  3. Motivation von Mitarbeitern.

Trainer:
Vom LBA zugelassene AusbilderInnen

Teilnahmevorraussetzung:
Gemäß Kapitel 11.1.5 der VO (EU) Nr. 2015/1998 sind §7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchzuführen, bevor die betreffenden Personen an Sicherheitsschulungen teilnehmen.

Die Verantwortung der Einhaltung hat das LBA auf die AusbilderInnen übertragen:

  • gutes deutsches Sprachverständnis
  • vor Schulungsbeginn ist zu prüfen, ob eine gültige positive §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
  • vor Beginn der Schulung ist der gültige Personalausweis/Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem gültigem Pass zur Identifikation der Teilnehmer/innen vorzulegen.

TeilnehmerInnen, für die diese notwendigen Nachweise nicht vorliegen, dürfen NICHT an der gebuchten Schulung teilnehmen.

Die Fälligkeit der Seminargebühren bleibt in einem solchen Fall bestehen.

Lehrgangsgebühren:
auf Anfrage