7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen
39 Std. (39 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5 inklusive Kapitel 11.2.3.9. (ohne Flughafenausweis)
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, die bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen.
39 Std. (39 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
40 Std. (40 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
10 Std. (10 x 45 Min.) Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen gemäß Anlage 6 der LuftSiSchulV
40 Std. (40 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
10 Std. (10 x 45 Min.) Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen gemäß Anlage 6 der LuftSiSchulV
40 Std. (40 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
10 Std. (10 x 45 Min.) Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen gemäß Anlage 6 der LuftSiSchulV
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
10 Std. (10 x 45 Min.) Fortbildung für Sicherheitsbeauftragtegem. Ziffer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den darauf beruhenden ergänzenden inhaltlichen und zeitlichen nationalen Vorgaben - entsprechend der Festlegungen gemäß Anlage 6 der LuftSiSchulV
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.
40 Std. (40 x 45 Min.) Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte) gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5
7 Std. (7 x 45 Min.) 11.2.3.9 gem. DVO (EU) 2015/1998 (ohne Flughafenausweis) Schulung von Personen, mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht/ -post und/ oder Personen die Sicherheitskontrollen für Luftfracht/ -post durchführen.