• Schulungskalender
  • Anmeldung
  • Kontakt
T: +49 234 95 54 53 10 E: info@mandjes.de
Mandjes Consult
  • Home
  • Wir über uns
  • Unsere Leistungen
  • Schulungen 2026
  • News
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/1998

Cybersicherheit: Version 3 der LBA-Grundsätze

Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Version 3 der Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen nach der Verordnung (EU) 2015/1998 veröffentlicht.

Die überarbeitete Fassung konkretisiert wichtige Anforderungen an die Umsetzung der Cybersicherheit in der Luftsicherheit und bringt Änderungen für verschiedene Bereiche mit sich.

Was hat sich geändert?

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören unter anderem:

  • eine konkretisierte Bewertung der Kritikalität von Systemen
  • die Einstufung des Sicherheitsprogramms und des Zugangs zur Unionsdatenbank für die Sicherheit der Lieferkette als kritische informations- und kommunikationstechnische Systeme (KIKS) für zugelassene Stellen
  • eine definierte Vorgehensweise für Personal, das nicht nach § 7 LuftSiG auf Zuverlässigkeit überprüft werden kann
  • der Wegfall bisheriger Personengruppen im Zusammenhang mit den Schulungsanforderungen

Was bedeutet das für bereits genehmigte Cybersicherheitsprogramme?

Für Unternehmen mit einem bereits genehmigten Cybersicherheitsprogramm bestand durch die Veröffentlichung der Version 3 zunächst keine unmittelbare Pflicht zur Anpassung.

Eine Überarbeitung auf Grundlage der Version 3 wurde erforderlich, wenn beispielsweise

  • eine erneute Zulassung anstand,
  • Änderungen am Sicherheitsprogramm vorgenommen wurden oder
  • das Cybersicherheitsprogramm selbst geändert wurde.

Auch bereits eingereichte, aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht genehmigte Cybersicherheitsprogramme mussten allein aufgrund der neuen Version nicht erneut angepasst und eingereicht werden.

Übergang auf Version 3

Für die Einführung galten Übergangsregelungen:

Cybersicherheitsprogramme, die bis zum 31. Dezember 2025 beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht wurden, konnten noch auf Grundlage der Version 2 erstellt werden.

Für Einreichungen ab dem 1. Januar 2026 ist die Version 3 der Grundsätze maßgeblich.

Bereits während der Übergangsphase wurde empfohlen, neue Cybersicherheitsprogramme unmittelbar auf Grundlage der Version 3 zu erstellen.

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Für betroffene Unternehmen lohnt sich insbesondere ein Blick darauf, ob das bestehende Cybersicherheitsprogramm noch zum aktuellen Sicherheitsprogramm, zu den eingesetzten Systemen und zu den tatsächlichen betrieblichen Abläufen passt.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der Version 3 einzuordnen, Anpassungsbedarf zu erkennen und Ihr Cybersicherheitsprogramm praxisgerecht weiterzuentwickeln.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

Kategorien

  • Aktuelles & Info
  • Mandjes Consulting
  • MandjesConsultig Kompakt

Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

STANDORT

MANDJES CONSULTING GmbH

Josephinenstraße 117
44807 Bochum
T +49 234 955 453 10
F + 49 234 955 453 12

 

 

© Copyright - Mandjes Consulting
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Link to: Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost Link to: Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost Link to: EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 2826 Link to: EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 2826 EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024)...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen