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LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme

Neues LBA-Muster für Cybersicherheitsprogramme

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt ein aktualisiertes Muster zur Erstellung von Cybersicherheitsprogrammen zur Verfügung.

Damit erhalten betroffene Unternehmen eine überarbeitete Grundlage für die Erstellung und zukünftige Anpassung ihrer Cybersicherheitsdokumentation.

Was wurde geändert?

Im Vergleich zu den zuvor veröffentlichten Mustern wurden insbesondere folgende Punkte angepasst:

  • Transporteure wurden ergänzt
  • verschiedene redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen

Damit wird das Muster an die aktuellen Strukturen und Entwicklungen innerhalb der sicheren Lieferkette angepasst.

Müssen bestehende Programme jetzt geändert werden?

Nein.

Allein durch die Veröffentlichung des neuen Musters entsteht keine Verpflichtung, ein bereits bestehendes Cybersicherheitsprogramm neu einzureichen.

Unternehmen können ihr bisheriges genehmigtes Programm zunächst weiter nutzen.

Wann sollte das neue Muster verwendet werden?

Bei der nächsten Revision Ihres Cybersicherheitsprogramms sollte das neue Muster zugrunde gelegt werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck. Dennoch ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, welche Änderungen bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt werden müssen.

Unser Tipp

Nutzen Sie die nächste Revision nicht nur für formale Anpassungen.

Prüfen Sie gleichzeitig, ob Ihr Cybersicherheitsprogramm noch zu Ihren tatsächlichen Systemen, Verantwortlichkeiten und betrieblichen Abläufen passt.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihr bestehendes Cybersicherheitsprogramm zu überprüfen, notwendige Anpassungen zu identifizieren und die nächste Revision strukturiert vorzubereiten.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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