Sicherheitskultur: Fortbildung jetzt fest integriert
Die Sicherheitskultur ist seit Ende 2021 fester Bestandteil der Luftsicherheitsschulungen. Dazu gehören insbesondere Themen wie Insider-Bedrohungen und Radikalisierung.
Für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte ist das Thema damit nicht nur Bestandteil der Erstschulung, sondern auch der regelmäßigen Fortbildung.
Was bedeutet das für Sicherheitsbeauftragte?
Sicherheitsbeauftragte müssen ihre Kenntnisse regelmäßig fortbilden. Dazu gehört inzwischen ausdrücklich auch die Sicherheitskultur.
Spätestens 2027 muss deshalb sichergestellt sein, dass dieser Themenbereich im individuellen Fortbildungsnachweis berücksichtigt wurde. Entscheidend ist jeweils das persönliche Datum der bisherigen Schulung oder Fortbildung zur Sicherheitskultur.
Sicherheitskultur gehört in die reguläre Fortbildung
Für Sicherheitsbeauftragte nach 11.2.5 werden die Inhalte zur Sicherheitskultur ab sofort in die reguläre Fortbildung integriert.
Der vorgeschriebene Mindestumfang von 10 Unterrichtseinheiten bleibt unverändert.
Auf dem Fortbildungsnachweis muss künftig entsprechend vermerkt werden:
„inkl. Sicherheitskultur“
Wurde bereits eine reguläre 10-UE-Fortbildung absolviert, in der Sicherheitskultur eindeutig enthalten und entsprechend dokumentiert war, kann diese anerkannt werden.
Separate Fortbildung bis Ende 2027 möglich
Für Sicherheitsbeauftragte, die ihre reguläre Fortbildung bereits absolviert haben, ohne dass Sicherheitskultur Bestandteil war, besteht eine Übergangsmöglichkeit:
Bis zum 31. Dezember 2027 kann eine separate Fortbildung zur Sicherheitskultur durchgeführt werden.
Diese muss mindestens 2 Unterrichtseinheiten umfassen und mit einer erfolgreichen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen werden.
Die Durchführung ist sowohl in Präsenz als auch als Live-Online-Schulung möglich.
Wichtig: Andere Schulungen ersetzen die Fortbildung nicht
Ein vorhandener Schulungsnachweis für eine andere Personengruppe – beispielsweise nach 11.2.3.9 oder 11.2.3.10 – ersetzt die erforderliche Fortbildung zur Sicherheitskultur für Sicherheitsbeauftragte nicht.
Auch die regelmäßige interne Sensibilisierung zur Sicherheitskultur im Unternehmen wird nicht als Fortbildung nach 11.2.5 anerkannt.
Was gilt für Aufsichtspersonal?
Auch bei Aufsichtspersonal nach 11.2.4 muss Sicherheitskultur künftig Bestandteil der regulären Fortbildung sein.
Der Mindestumfang von 7 Unterrichtseinheiten bleibt bestehen. Auch hier ist der Fortbildungsnachweis mit dem Zusatz „inkl. Sicherheitskultur“ zu versehen.
Schulungen für zusätzlich beaufsichtigte Personengruppen ersetzen diesen Anteil nicht.
Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?
Unternehmen sollten insbesondere kontrollieren,
- wann die letzte Fortbildung der jeweiligen Sicherheitsbeauftragten und Aufsichtspersonen stattgefunden hat,
- ob Sicherheitskultur darin eindeutig enthalten und dokumentiert wurde,
- ob eine separate 2-UE-Fortbildung erforderlich ist und
- ob zukünftige Fortbildungsnachweise den Zusatz „inkl. Sicherheitskultur“ enthalten.
Unser Tipp
Warten Sie nicht bis Ende 2027.
Je früher Sie Ihre bestehenden Fortbildungsnachweise prüfen, desto einfacher lässt sich feststellen, bei welchen Personen noch Handlungsbedarf besteht.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Fortbildungsstände und bieten die Sicherheitskultur sowohl integriert in der regulären Fortbildung nach 11.2.5 als auch – sofern erforderlich – als separate Fortbildung an.
