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Bekannter Versender

Bekannter Versender

Bekannter Versender – Sicherheit beginnt im eigenen Unternehmen

Bekannte Versender sind behördlich zugelassene Unternehmen, die Luftfracht als solche identifizieren und ihre internen Abläufe so gestalten, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen bereits im eigenen Betrieb erfüllt werden.

Dazu können Hersteller, Händler oder Unternehmen gehören, die Waren für den Lufttransport vorbereiten und versenden.

Der besondere Vorteil: Sendungen eines Bekannten Versenders werden innerhalb der sicheren Lieferkette bereits im Unternehmen als Luftfracht identifiziert. Voraussetzung ist, dass die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zuverlässig umgesetzt und dauerhaft eingehalten werden.

Die Verantwortung beginnt dabei nicht erst beim Versand. Sie umfasst unter anderem die Fertigung, Verpackung, Lagerung und Bereitstellung der Sendungen sowie den Schutz vor unbefugtem Zugriff und Manipulation. Ebenso entscheidend sind klar geregelte Zuständigkeiten sowie entsprechend überprüfte und geschulte Mitarbeitende.

Damit Sicherheit nicht nur dokumentiert, sondern im Arbeitsalltag tatsächlich gelebt wird, müssen Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen zuverlässig ineinandergreifen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen an einen Bekannten Versender strukturiert umzusetzen, Ihre Abläufe auf die behördliche Zulassung vorzubereiten und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur behördlichen Abnahme begleiten wir Sie praxisnah, strukturiert und mit dem Blick für das Wesentliche.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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