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Reglementierter Beauftragter

Reglementierter BeauftragterReglementierte Beauftragte sind z.B. behördlich zugelassene Speditions oder Expressunternehmen, die Waren vor der Anlieferung an ein Luftfahrtunternehmen in „sicher“ und „unsicher“ unterteilen und durch eine Reihe von zusätzlichen Kontrollmaßnahmen eine unsichere Fracht sicher machen können.

Im Verantwortungsbereich des behördlich zugelassenen Reglementierten Beauftragten liegen sowohl der Transport als auch die Lagerung und Aufbereitung von Frachten. So muss er beispielsweise die gesamte Transportkette überprüfen.  Alle Ware wird von ihm kontrolliert, bereits sichere  muss in einem gesicherten Bereich gelagert und vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Unsichere Frachten werden durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicher gemacht.

Um für all diese Anforderungen gut vorbereitet zu sein, sollten Sie sich  von uns bis zur behördlichen Abnahme begleiten lassen.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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Reglementierter Lieferant

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Bezirksregierung Düsseldorf

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