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Transporteur

Transportuer

Zugelassener Transporteur – Sicherheit auf dem Weg zum Ziel

Der Zugelassene Transporteur ist ein wichtiger Bestandteil der sicheren Lieferkette. Er übernimmt den Transport bereits sicherheitskontrollierter Luftfracht und Luftpost im Auftrag von Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern oder – in bestimmten Fällen – Luftfahrtunternehmen.

Im Mittelpunkt steht dabei eine klare Aufgabe: Der Sicherheitsstatus der Sendung muss während des gesamten Transports zuverlässig geschützt bleiben.

Dazu gehören unter anderem sichere Transportabläufe, eindeutig geregelte Verantwortlichkeiten, der Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie nachvollziehbare Verfahren für Übernahme, Beförderung und Übergabe der Sendungen.

Mit den neuen europäischen Vorgaben gewinnt die Zulassung als Transporteur weiter an Bedeutung. Ab dem 1. Januar 2027 gelten für den Transport bereits sicherheitskontrollierter Luftfracht und Luftpost innerhalb der Union verbindliche Anforderungen an zugelassene Transporteure.

Im Rahmen der Zulassung kann auch eine begrenzte Lagerung vorgesehen sein. Diese dient ausschließlich der für den weiteren Transport notwendigen Umladung beziehungsweise Zwischenlagerung und setzt geeignete Schutzmaßnahmen sowie klar definierte Abläufe und Standorte voraus.

Entscheidend ist, dass der Schutz der Sendung vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Übergabe jederzeit gewährleistet bleibt.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen an einen Zugelassenen Transporteur zu verstehen, Ihre Prozesse entsprechend auszurichten und Ihr Unternehmen strukturiert auf die behördliche Zulassung vorzubereiten.

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Zulassung begleiten wir Sie praxisnah, klar und mit Blick auf das, was in Ihrem Unternehmen tatsächlich funktionieren muss.

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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