Alarmpläne bei nur dokumentarisch tätigen reglementierten Beauftragten
Nach Angaben des LBA benötigt ein reglementierter Beauftragter , der rein dokumentarisch tätig ist, keinen Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP
Nach Angaben des LBA benötigt ein reglementierter Beauftragter , der rein dokumentarisch tätig ist, keinen Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP
Die Ausbilder sind vom LBA zugelassen
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44809 Bochum
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