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Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt bekannt, dass aufgrund der jüngsten Anpassung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 300/2008 ab dem 01.09.2025 mögliche Änderungen in den Annahmeverfahren für Luftfracht- und Luftpostsendungen zu erwarten sind.

Diese Auswirkungen könnten auch die Versender von Luftfracht und Luftpost betreffen, wobei von Seiten der Versender proaktiv kein Handeln erforderlich ist. Im Falle notwendiger Anpassungen wird der betreffende Dienstleister auf den Versender zukommen.

Die Änderungen betreffen sowohl Sendungen von Unternehmen als auch von Privatpersonen, unabhängig von einem Status als zugelassener bekannter Versender.

Im Zuge dieser Anpassungen könnten Versender von Luftfracht und Luftpost von ihrem Spediteur, Logistikdienstleister oder Paketdienstleister aufgefordert werden:

– weitere Informationen über das Unternehmen oder die Person bereitzustellen, um die Geschäftsbeziehung zu etablieren

– detailliertere Angaben zum Inhalt der Sendung zu liefern

– die Verpackung der Sendung anzupassen

– bestimmte Sendungsinhalte nicht mehr gemeinsam zu verpacken.

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

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Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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