Das Luftfahrt-Bundesamt stellt ab sofort im Bereich Dokumente und Downloads eine neue Vorlage zur Erstellung eines Luftfrachtsicherheitsprogramms bereit.
Im Vergleich zu den zuletzt veröffentlichten Muster-Luftfracht-Sicherheitsprogrammen sind folgende maßgebliche Anpassungen zu verzeichnen:
– Neustrukturierung der Kapitel
– Das Kapitel zur Cybersicherheit wurde ergänzt.
– Die Inhalte der Luftverkehrssicherheits-Schulungsverordnung fanden Berücksichtigung.
– Die Fortbildung und Bewertung der Leistungen von Luftsicherheitskontrollkräften wurde ergänzt.
– Die Kontrollverfahren „Metalldetektoren“ und „EVD-Geräte“ fanden ergänzend Aufnahme.
– Hinweis auf die in den Ziffern 6.3.4 bis 6.3.6 des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 dargelegten Bestimmungen im Kapitel „8.1 Annahme von Luftfracht/Luftpost im eigenen Lager“.
Infolge der Zurverfügungstellung der neuen Vorlage zur Erstellung eines Luftsicherheitsplans besteht für Sie keine Verpflichtung zur Einreichung eines neuen Sicherheitsprogramms.