Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die genannten Änderungen der rechtlichen Bestimmungen mit Fristen für die Umsetzung versehen, deren Einhaltung in der Eigenverantwortung der betroffenen Stellen der sicheren Lieferkette liegt.

Die fristgerechte Implementierung der geänderten Anforderungen unterliegt der Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) im Zuge seiner regulären Aufsichtstätigkeiten.

Die Implementierung betriebsstandortbezogener Verfahren und Prozesse zur Umsetzung der geänderten Anforderungen ist Gegenstand der Prüfung des Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Verantwortung für die detaillierte Gestaltung der Verfahren und Prozesse liegt bei der jeweiligen Stelle innerhalb der sicheren Lieferkette.

Die Verfahrensweisen und Abläufe sind im Rahmen des Sicherheitsprogramms zu erläutern. Das Sicherheitsprogramm ist sowohl bei der erstmaligen als auch bei der wiederholten Erteilung einer Zulassung, im Falle einer Änderung der Zulassung oder auf Anforderung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) einzureichen. Die beschränkte Pflicht zur Vorlage befreit nicht von der Implementierung der geänderten Anforderungen.