Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gibt bekannt, dass aufgrund der jüngsten Anpassung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 300/2008 ab dem 01.09.2025 mögliche Änderungen in den Annahmeverfahren für Luftfracht- und Luftpostsendungen zu erwarten sind.

Diese Auswirkungen könnten auch die Versender von Luftfracht und Luftpost betreffen, wobei von Seiten der Versender proaktiv kein Handeln erforderlich ist. Im Falle notwendiger Anpassungen wird der betreffende Dienstleister auf den Versender zukommen.

Die Änderungen betreffen sowohl Sendungen von Unternehmen als auch von Privatpersonen, unabhängig von einem Status als zugelassener bekannter Versender.

Im Zuge dieser Anpassungen könnten Versender von Luftfracht und Luftpost von ihrem Spediteur, Logistikdienstleister oder Paketdienstleister aufgefordert werden:

– weitere Informationen über das Unternehmen oder die Person bereitzustellen, um die Geschäftsbeziehung zu etablieren

– detailliertere Angaben zum Inhalt der Sendung zu liefern

– die Verpackung der Sendung anzupassen

– bestimmte Sendungsinhalte nicht mehr gemeinsam zu verpacken.