3. Änderung Übergangsregelungen für Luftsicherheitsschulungen

Diese 3. Änderung ersetzt die Regelungen vom 20.03.2020, 25.03.2020 und 02.04.2020. Es wurde das Datum der aktuell festgelegten Befristung bis zum 03.05.2020 verlängert.

Die nachstehenden Regelungen gelten bis auf WEITERES, ihre aktuell festgelegte Befristung bis zum 03.05.2020 wird fortlaufend bewertet und bei Bedarf rechtzeitig verlängert. Für einen Übergang aus dem jetzigen Zustand werden – genau wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens – Regelungen geschaffen werden müssen, um einen Normalzustand möglichst verlustfrei wieder zu erreichen. Derartige Regelungen werden zu gegebener Zeit nach den dann aktuellen Gegebenheiten entwickelt und an dieser Stelle veröffentlicht.

Die Anpassung der Fristen der Nummern 1 bis 3 dieser Veröffentlichung um 6 Monate erfolgt automatisch und muss nicht beim Referat S2 beantragt oder oder angezeigt werden.

LINK: LBA – Übergangsregelungen Luftsicherheitsschulungen