7. Änderung Übergangsregelungen für Luftsicherheitsschulungen

Diese 7. Änderung betrifft ausschließlich den Zeitraum für die Durchführung von Webinaren innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des LBA. Die übrigen Punkte gelten zunächst unverändert weiter.

Webinare

Webinare sind vorerst bis zum 31.03.2021 anstelle von Präsenzschulungen durch das LBA für bestimmte Fortbildungen und Schulungen unter speziellen Voraussetzungen möglich.

Im Zusammenhang mit den vom LBA veröffentlichten Maßnahmen, wurde mehrfach die Frage gestellt, ob Präsenzschulungen im Bereich Luftsicherheit aus der Sicht des Luftfahrt-Bundesamtes möglich sind.

Es gelten die von Bund und Ländern festgelegten Einschränkungen, die direkt an alle Personen und Unternehmen gerichtet und so auch individuell umzusetzen sind. Dies ist in der Verantwortung jedes einzelnen – das LBA hat daher auch keine Veranlassung, einzelne Schulungen nicht anzuerkennen.

Die Regelungen der Bundesländer differieren teilweise, daher sollten Sie sich an kundiger Stelle informieren, ob Schulungen durchgeführt werden dürfen.

Wir machen Sie an dieser Stelle auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aufmerksam, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht hat.

Link: LBA – Übergangsregelungen Luftsicherheitsschulungen