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„Sicherheitskultur“ – fehlende Schulung/ Fortbildung

Das LBA weist darauf hin, dass ein Absolvieren oder Nachholen der Fortbildung „Sicherheitskultur“ im Umfang von einer und drei Unterrichtseinheiten in 2023 nicht mehr möglich ist.

Das bedeutet, dass Personen der Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 als nicht geschult gelten, wenn ihnen der erforderliche Anteil „Sicherheitskultur“ fehlt.

In diesem Fall bedarf es einer vollumfänglichen Erstschulung unter Beachtung der folgenden Festlegungen:

Fehlt einer Person der Anteil „Sicherheitskultur“ in mehreren Personengruppen, ist es ausreichend, dass sie in einer Ziffer eine Erstschulung inkl. Anteil „Sicherheitskultur“ absolviert. Dies gilt jedoch nur für die Ziffern, die identische Zeitvorgaben zur „Sicherheitskultur“ haben.

Beispiel: Ist ein Sicherheitsbeauftragter (Schulung nach Ziffer 11.2.5) gleichzeitig als Aufsichtspersonal (Schulung nach Ziffer 11.2.4) eingesetzt, genügt die Teilnahme an einer neuen vollumfänglichen Schulung (entweder Ziffer 11.2.4 oder Ziffer 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998).

Fehlt einer Person der Anteil „Sicherheitskultur“ in mehreren Personengruppen mit unterschiedlichen zeitlichen Vorgaben zur „Sicherheitskultur“, ist es ausreichend, diejenige Erstschulung zu absolvieren, die den Anteil „Sicherheitskultur“ im Umfang von drei Unterrichtseinheiten enthält.

Die fehlende eine Unterrichtseinheit „Sicherheitskultur“ ist damit abgedeckt. Dies entspricht dem Vorgehen bei den separaten Fortbildungen zur „Sicherheitskultur“ im Jahr 2022.

Das LBA weist explizit darauf hin, dass für Sicherheitsbeauftragte, denen der Anteil „Sicherheitskultur“ im Umfang von drei Unterrichtseinheiten fehlt, eine Fortbildung nicht ausreichend ist.

Bei der Anmeldung zur Fortbildung müssen Ausbilderinnen und Ausbilder daher prüfen, ob der Anteil „Sicherheitskultur“ absolviert wurde.

LINK: LBA – Fehlende Sicherheitskultur

Aktuelles

  • Update: LBA-Fortbildung „Sicherheitskultur“ für Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte11. August 2026 - 13:45
  • Update LBA: „EBR ok“ bestätigt nicht automatisch die vollständige Umsetzung von Nr. 6.3.4 des Beschlusses C(2015) 8005.4. August 2026 - 9:27
  • LBA-Update: Gebühren für Transporteure25. Juli 2026 - 10:28
  • Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre2. Juli 2026 - 11:06
  • Start des Übergangszeitraums für die EU-weite Zulassung von Transporteuren sicherheitskontrollierter Luftfracht und -post: 01.07.20262. Juli 2026 - 10:13
  • LBA veröffentlicht neues Muster für Cyber-Sicherheitsprogramme1. Juli 2026 - 15:57
  • LBA-Update: Sensibilisierung nur noch alle zwei Jahre1. Juli 2026 - 13:24
  • Empfehlung: Nachweise beim Transport mitführen10. April 2026 - 15:48
  • EU-Rechtsänderungen vom 03.05.2024: DVO (EU) 2024/1255 und Beschluss C(2024) 282619. Dezember 2025 - 11:28
  • Version 3 der Grundsätze zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen gemäß DVO (EU) 2015/199823. November 2025 - 13:27

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