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Geschäftlicher Versender

Geschäftlicher Versender Geschäftliche Versender bedurften keiner behördlichen Zulassung und wurden durch einen Reglementierten Beauftragten anerkannt. So durften sie unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften den Versand ausschließlich mit Nurfracht- bzw. Nurpost-Luftfahrzeugen durchführen.

Der Geschäftliche Versender durfte seine Fracht zwar nicht mit einem Passagierflugzeug befördern, aber wenn er und seine Kunden mit der Begrenzung auf reine Frachtflugzeuge zurecht kamen, war er gegebenenfalls eine Alternative zum “bekannten Versender”.

Der Geschäftliche Versender wurde in Deutschland zum 01.04.2016 ausgesetzt.

Was das im im einzelnen bedeutet, können wir Ihnen sagen.

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

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Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

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