• Schulungskalender
  • Anmeldung
  • Kontakt
T: +49 234 95 54 53 10 E: info@mandjes.de
Mandjes Consult
  • Home
  • Wir über uns
  • Unsere Leistungen
  • Schulungen 2026
  • News
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Blog - Aktuelle Neuigkeiten

Übergangsregelungen bekannter Versender

1. April 2020/in MandjesConsultig Kompakt

Das Luftfahrt-Bundesamt führt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und seiner Beschäftigten derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen durch, was zu einem Ablauf der Zulassung einzelner bekannter Versender führen kann.

Aus diesem Grund finden ab sofort nachfolgende Regelungen Anwendung:

Die innerhalb der kommenden Monate ablaufenden Zulassungen bekannter Versender können – beginnend ab ihrem Ablauf – ohne eine Vor-Ort-Kontrolle vorübergehend um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. 

Die vorübergehende Verlängerung der Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Für Neuzulassungen von bekannten Versendern ist eine Vor-Ort-Kontrolle obligatorisch. Das LBA bittet daher um Verständnis, dass aktuell nicht über Anträge auf Neuzulassung als bekannter Versender entscheiden wird.

Über Änderungen bestehender Zulassungen als bekannter Versender entscheiden das LBA weiterhin, sofern für diese Entscheidung keine Vor-Ort-Kontrolle erforderlich ist.

LINK: LBA – Übergangsregelungen bekannter Versender

Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://mandjes.de/wp-content/uploads/2018/05/MdjesCon_Lo_4c_efx-2-e1525617366945-300x159.png 0 0 Johannes Mandjes https://mandjes.de/wp-content/uploads/2018/05/MdjesCon_Lo_4c_efx-2-e1525617366945-300x159.png Johannes Mandjes2020-04-01 11:49:002021-05-20 11:55:54Übergangsregelungen bekannter Versender

Aktuelles

  • Mögliche Änderungen im Annahmeprozess von Luftfracht und Luftpost1. September 2025 - 18:00
  • Info zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 sowie zur Änderung des Durchführungsbeschluss C(2015) 800524. Juli 2025 - 16:00
  • Neue Muster zur Erstellung der Sicherheitsprogramme20. Juni 2025 - 20:30
  • Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2025/920 und des Änderungsbeschlusses C(2025) 30146. Juni 2025 - 15:00
  • Update zur Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen27. Februar 2025 - 12:28
  • Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen ab dem 01.01.202519. Dezember 2024 - 12:22
  • DEKRA Aviation Tage 2025 – Save the Date12. November 2024 - 16:00
  • Hinweis zur Verpflichtung einer manipulationserkennbaren Verpackung5. November 2024 - 12:00
  • Cybersecurity18. Oktober 2024 - 15:33
  • Europaweite Zulassungspflicht für Transporteure ab 01.01.202728. Mai 2024 - 16:16

Kategorien

  • Aktuelles & Info
  • Mandjes Consulting
  • MandjesConsultig Kompakt

Zertifiziert

Die Ausbilder sind vom Luftfahrt Bundesamt zugelassen.

Seiten – Links

Bekannter Versender

Transporteur

Reglementierter Beauftragter

Reglementierter Lieferant

Schulungen

Behörden Links

Luftfahrt Bundesamt – LBA – Luftsicherheit

Bezirksregierung Düsseldorf

– Antrag auf §7 Zuverlässigkeitsüberprüfung

 

STANDORT

MANDJES CONSULTING

Bergmannstr. 32
44809 Bochum
T +49 234 955 453 10
F + 49 234 955 453 12

 

 

© Copyright 2024 - Mandjes Consulting
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Link to: Übergangsregelungen Transporteur Link to: Übergangsregelungen Transporteur Übergangsregelungen Transporteur Link to: Übergangsregelungen reglementierter Beauftragter Link to: Übergangsregelungen reglementierter Beauftragter Übergangsregelungen reglementierter Beauftragter
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen