Übergangsregelungen Transporteur

Das LBA führt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und seiner Beschäftigten derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen durch, weswegen ab sofort nachfolgend beschriebene Regelungen Anwendung finden:

Neuzulassungen als Transporteur können ohne eine Vor-Ort-Kontrolle für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilt werden.

Über Änderungen bestehender Zulassungen als Transporteur entscheidet das LBA weiterhin, sofern für diese Entscheidung keine Vor-Ort-Kontrolle erforderlich ist.

LINK: LBA – Übergangsregelungen Transporteur