Übergangsregelungen bekannter Versender

Das Luftfahrt-Bundesamt führt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und seiner Beschäftigten derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen durch, was zu einem Ablauf der Zulassung einzelner bekannter Versender führen kann.

Aus diesem Grund finden ab sofort nachfolgende Regelungen Anwendung:

Die innerhalb der kommenden Monate ablaufenden Zulassungen bekannter Versender können – beginnend ab ihrem Ablauf – ohne eine Vor-Ort-Kontrolle vorübergehend um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. 

Die vorübergehende Verlängerung der Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Für Neuzulassungen von bekannten Versendern ist eine Vor-Ort-Kontrolle obligatorisch. Das LBA bittet daher um Verständnis, dass aktuell nicht über Anträge auf Neuzulassung als bekannter Versender entscheiden wird.

Über Änderungen bestehender Zulassungen als bekannter Versender entscheiden das LBA weiterhin, sofern für diese Entscheidung keine Vor-Ort-Kontrolle erforderlich ist.

LINK: LBA – Übergangsregelungen bekannter Versender