Übergangsregelungen reglementierter Beauftragter

Das LBA führt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und seiner Beschäftigten derzeit keine Vor-Ort-Kontrollen durch, was zu einem Ablauf der Zulassung einzelner reglementierter Beauftragter führen kann.

Aus diesem Grund finden ab sofort nachfolgende Regelungen Anwendung:

Die innerhalb der kommenden Monate ablaufenden Zulassungen reglementierter Beauftragter können – beginnend ab ihrem Ablauf – ohne eine Vor-Ort-Kontrolle vorübergehend um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden. 

Die vorübergehende Verlängerung der Zulassung erfolgt unter der Bedingung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Für Neuzulassungen von reglementierten Beauftragten ist eine Vor-Ort-Kontrolle obligatorisch. Das LBA bittet daher um Verständnis, dass aktuell nicht über Anträge auf Neuzulassung als reglementierter Beauftragter entscheiden können.

Über Änderungen bestehender Zulassungen als reglementierter Beauftragter entscheidet das LBA weiterhin, sofern für unsere Entscheidung keine Vor-Ort-Kontrolle erforderlich ist.

Die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung durch reglementierte Beauftragte aus dem Homeoffice wird bis zum 30.06.2020 geduldet.

LINK: LBA – Übergangsregelungen reglementierter Beauftragter