Die anstehende Umsetzung der DVO (EU) 2019/1583 zur Cybersicherheit stellt sowohl an die Unternehmen als auch an die zulassende Behörde neue und komplexe Anforderungen.

Diese greifbar zu machen, also zum einen ein Musterprogramm und eine Ausfüllhilfe für Sie zur Verfügung zu stellen, als auch zum anderen die konkrete Anforderung an eine Genehmigung für das LBA zu definieren, daran arbeitet das LBA zur Zeit in Kooperation mit den rechtlichen Entscheidungsträgern BMI und BMVI und auch den Verbänden.

Auf Grund der schon erwähnten Komplexität wird dies allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sobald uns weitere Informationen zu Detailtiefe, Umsetzungszeitraum und Darstellung im Sicherheitsprogramm vorliegen, wird das LBA Ihnen diese zur Verfügung stellen.

Zur Vorbereitung Ihrerseits empfehlen wir aber schon jetzt mit einer Erfassung/Sichtung Ihrer Systeme und Daten, sowie einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Schutzes dieser zu beginnen.

LINK: LBA – Hinweis Cybersicherheit