Alarmpläne bei nur dokumentarisch tätigen reglementierten Beauftragten
Nach Angaben des LBA benötigt ein reglementierter Beauftragter , der rein dokumentarisch tätig ist, keinen Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP
Nach Angaben des LBA benötigt ein reglementierter Beauftragter , der rein dokumentarisch tätig ist, keinen Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP