Interne Qualitätssicherung

Aufgrund der aktuellen Situation weist das das Luftfahrtbundesamt (LBA) auf folgendes hin:

Die Überprüfung der Umsetzung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Methoden und Verfahren ist weiterhin mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der internen Qualitätssicherung ist immer der zugelassene Betriebsstandort. Durchgeführt werden kann die interne Qualitätssicherung sowohl durch eigene Mitarbeiter (z.B. Sicherheitsbeauftragte des Standortes, zentrale Sicherheitsbeauftragte, gesondert zusammengestelltes Auditteam o. ä.), als auch unterstützt durch ein Beratungsunternehmen.

Auch können die einzelnen Prüfpunkte durch unterschiedliche Personen zu unterschiedlichen Zeitpunkten überprüft werden.

Eine konkrete Vorgabe über die Form der Durchführung gibt es nicht.

So ist es zumindest teilweise möglich, dass die interne Qualitätssicherung auch in Form von sogenannten Remote-Audits durchgeführt wird.

Die Grenzen setzen die am Betriebsstandort zu überprüfenden Methoden und Verfahren sowie die zur Verfügung stehende technische Ausstattung.

Eine zeitliche Begrenzung auf die Dauer der Corona-Pandemie ist nicht vorgesehen.

LINK: LBA – Interne Qualitätssicherung der Beteiligten der sicheren Lieferkette