Wieder ein paar Neuigkeiten vom Luftfahrt-Bundesamt

Sicherheitsbeauftragte, welche nach Kapitel 11.2.2 in Verbindung mit 11.2.5 des Anhangs
der VO(EU) Nr. 185/2010 absolviert haben, benötigen keine zusätzliche Schulung
gemäß Kapitel 11.2.7.
 
Des Weiteren hat das Luftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben, dass die Übergangsfrist für die Einführung
des Modulsystems für Luftsicherheitsschulungen bis zum 31.03.2014 verlängert wird.
 
Alle web-und computerbasierten Schulungsprogramme –außer für das Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs
der VO(EU)Nr. 185/2010
– dürfen über den 31.01.2014 hinaus weiterhin verwendet werden.
 
 
Im Einzelnen gilt für Schulungen gemäß Kapitel 11.2.3.9 ab sofort Folgendes:
 

     – Präsenzschulungen gemäß 11.2.3.9 sind ab dem 01.02.2014 mit 7UE 
        gemäß der Themen aus dem Modulsystem durchzuführen

    –  Präsenzschulungen gemäß 11.2.3.9 welche auf Grundlage der bisherigen
        Musterlehrpläne zugelassen sind (zugelassene Schulungsprogramme mit Zulassungsnummer)
        können bis zum 31.02.2014 für die Schulung des „Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins“
        im Sinne des Kapitels 11.2.7 verwendet werden

    –  Computer-und webbasierte Schulungsprogramme nach Kapitel 11.2.3.9 sind ab sofort auf
       das Modulsystem mit 7 UE umzustellen und müssen vor der Verwendung genehmigt werden.
       Für Schulungen des „Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins“ gemäß Kapitel 11.2.7 können diese
       Computer-und webbasierten Schulungsprogramme ohne weitere Genehmigung verwendet werden.
 
 Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes