Wieder ein paar Neuigkeiten vom Luftfahrt-Bundesamt
der VO(EU) Nr. 185/2010 absolviert haben, benötigen keine zusätzliche Schulung
gemäß Kapitel 11.2.7.
des Modulsystems für Luftsicherheitsschulungen bis zum 31.03.2014 verlängert wird.
der VO(EU)Nr. 185/2010– dürfen über den 31.01.2014 hinaus weiterhin verwendet werden.
– Präsenzschulungen gemäß 11.2.3.9 sind ab dem 01.02.2014 mit 7UE
gemäß der Themen aus dem Modulsystem durchzuführen
– Präsenzschulungen gemäß 11.2.3.9 welche auf Grundlage der bisherigen
Musterlehrpläne zugelassen sind (zugelassene Schulungsprogramme mit Zulassungsnummer)
können bis zum 31.02.2014 für die Schulung des „Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins“
im Sinne des Kapitels 11.2.7 verwendet werden
das Modulsystem mit 7 UE umzustellen und müssen vor der Verwendung genehmigt werden.
Für Schulungen des „Allgemeinen Sicherheitsbewusstseins“ gemäß Kapitel 11.2.7 können diese
Computer-und webbasierten Schulungsprogramme ohne weitere Genehmigung verwendet werden.
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